Die Schuleingangsphase umfasst die Anmeldung, die Schulaufnahmeuntersuchung durch die Amtsärztin im Gesundheitsamt, die Ermittlung des aktuellen Entwicklungsstandes des Kindes sowie den Anfangsunterricht.

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Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 geboren sind, werden nach gesetzlichen Bestimmungen zu Beginn des Schuljahres 2024/25 schulpflichtig.

Die Anmeldung durch die Sorgeberechtigten findet für den Schulbezirk der Grundschule Berggießhübel (Bad Gottleuba, Berggießhübel mit OT Hellendorf, Markersbach, Oelsen, Hartmannsbach, Giesenstein und Zwiesel) zu folgenden Terminen im Sekretariat der Grundschule Berggießhübel, Makarenkostraße 15, statt.

Mittwoch, 30.08.2023, von 07:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr 

Donnerstag, 31.08.2023, von 07:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr  

Zu diesen Terminen besteht auch die Möglichkeit, sich die Horträume in der Grundschule Berggießhübel anzusehen.

Die Anwesenheit des einzuschulenden Kindes ist bei der Anmeldung nicht erforderlich.

Kinder, die im letzten Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, müssen erneut angemeldet werden.

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Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:

  • Name, Vorname und Anschrift der Eltern und des Kindes
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Telefonnummer und Notfalladresse
  • Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit des Kindes
  • Besuch eines Kindergartens vor der Schulaufnahme
  • Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind
  • Erklärung zum Sorgerecht, Nachweis im Fall des alleinigen Sorgerechts
  • Nachweis über die erfolgte Masernimpfung

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie den Impfausweis mit und weisen Sie sich mittels eines gültigen Ausweisdokumentes aus.

Die Formulare zur Schulanmeldung und zum Datenschutz sowie die Fotoerlaubnis finden Sie unter Formulare – Schulanmeldung auf unserer Homepage.

Bitte bringen Sie diese Unterlagen bereits ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben mit.

S. Michlenz

Schulleiterin

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Häufige Fragen zum Thema Schulanfang

„Wann muss bzw. kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?“

Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Sorgeberechtigten bei einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.

In den Kindergärten und im Lokalanzeiger werden die Anmeldetermine bekannt gegeben.

„An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden?“

Laut Schulgesetz besucht ein Schüler die Schule,  in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er wohnt. 

Unser Schulbezirk umfasst die Orte Bad Gottleuba- Berggießhübel mit den Ortsteilen Hellendorf, Markersbach, Hartmannsbach, Oelsen, Zwiesel und Giesenstein.

„Was folgt nach der Anmeldung an der zuständigen Grundschule?“

– schulärztliche Untersuchung durch den Jugendärztlichen Dienst im Gesundheitsamt Pirna

– im Mai/ Juni schriftlicher Bescheid zur Schulaufnahme, Klassenzuordnung 

„Welche Horte sind der Schule angegliedert?“

Im Gebäude unserer Grundschule ist ein Schulhort untergebracht. Außerdem stehen Hortplätze in Bad Gottleuba zur Verfügung.

Mit Fragen, die wir hier nicht beantwortet haben, können Sie sich jederzeit gern an die Schul- oder Hortleitung wenden.

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